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Freizeitgrundstück mit Bauerwartungspotential im Ostallgäu

Pfarrdorf Wohngrundstück Kaltental
Pfarrdorf
180.000,- €
 
Pfarrdorf Wohngrundstück Kaltental
Pfarrdorf
Grundstück gen Osten Wohngrundstück Kaltental
Grundstück gen Osten
Grundstück gen Süde Wohngrundstück Kaltental
Grundstück gen Süde
Grundstück gen Westen Wohngrundstück Kaltental
Grundstück gen Westen
Grundstück Wohngrundstück Kaltental
Grundstück
Impressionen Wohngrundstück Kaltental
Impressionen
Umfeld Wohngrundstück Kaltental
Umfeld
Umfeld Wohngrundstück Kaltental
Umfeld
Umfeld Wohngrundstück Kaltental
Umfeld
Planung Bebauung Wohngrundstück Kaltental
Planung Bebauung

Objektart

Wohngrundstück

Adresse

87662 Kaltental

Objektdaten

Objekt-Nr. MJ311-B
Grundstück (ca.) 1.414 m²
Kaufpreis 180.000,- €

Informationen

Details

GRZ
0,3

Hier angeboten wird ein - laut Grundbuch - als Gebäude- und Freifläche eingestuftes, derzeit als Freizeitgrundstück genutztes, Areal, das idyllisch auf einer leichten Anhöhe in zweiter Reihe am Rande einer kleinen Gemeinde im Ostallgäu liegt.

Seit Jahren wird es von den naturliebenden Eigentümern zum gelegentlichen Entspannen genutzt und dient ansonsten als grüne Oase für Tiere und Pflanzen. Auf dem Grundstück wurde ein Teich angelegt und ein Unterstand / Freisitz errichtet. Man hat von hier einen herrlichen Blick gen Westen über die Dächer des locker bebauten Umfeldes hinweg. Große, gewachsene Sträucher und Hecken bieten Sichtschutz und Rückzugsort.

Das Grundstück ist derzeit fußläufig erreichbar. Eine Zufahrt kann auf 2,50 m Breite hergerichtet werden.

Potential als Bauerwartungsland:

Das Grundstück gehört zum Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wobei nur ungefähr die Hälfte des Grundstückes innerhalb des Baufensters liegt. Es ist derzeit bauplanungsrechtlich nicht erschlossen. Aus einer früheren Teilung ging das angebotene Grundstück als sog. "Hinterliegergrundstück" hervor. Aktuell besteht ein indirekt dinglich gesichertes Wegerecht in einer Breite von 2,50 m, das im Zuge der Grundstücksteilung gewährt wurde. Das Wegerecht ergibt sich aus der notarieller Teilungserklärung des westlich benachbarten Grundstücks.

Der Gemeinderat sowie das Landratsamt Ostallgäu würden - nach derzeitigem, schriftlich vorliegenden Kenntnisstand - eine Befreiung vom Baufenster des Bebauungsplans bis maximal 50% der Grundfläche der Gebäude unter folgenden Voraussetzungen zustimmen:

- Breite der Zufahrt mind. 3,00 m lt. Bauamt bzw. 3,50 m lt. Wunsch der Gemeinde
- Wasser- und Kanalanschluss über die Nachbargrundstücke
- Sicherung Feuerwehrzufahrt
- Die Erschließung muss durch Grunddienstbarkeiten gesichert werden.

Weitere Auflagen:
- ggf. Bodengutachten aufgrund Hanglage.
- Erschließung durch Wohnweg mit maximaler Länge von 80 m

Es liegt eine Planung zur Bebauung des Grundstücks mit zwei großen Einfamilienhäusern vor, die bei einer Geschossfläche von ca. 250 qm bzw. ca. 300 qm eine Wohnfläche von ca. 200 qm bis ca. 240 qm bieten könnten. Der Wohnweg wäre nach dieser Planung ca. 79 m lang.

1/3 der Eigentümer des Grundstücks, das bereits bisher das Wegerecht gewährt, haben dieser Bebauung zugestimmt. Das Grundstück kann in Bauland umgewandelt werden, wenn auch die restlichen 2/3 der Eigentümer zustimmen oder die Erschließung über andere Grundstücke gewährleistet wird.

Insofern scheint die bauliche Nutzung aufgrund der angeführten Tatsachen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Nachbarschaft dem zustimmt und die notwendigen Erklärungen abgibt. Diesen Klärungsprozess möchten die Verkäufer dem Erwerber des Grundstücks überlassen. Ohne Zustimmung der Nachbarschaft ist - nach aktuellem Erkenntnisstand - das bisher geplante Bauvorhaben nicht umsetzbar.

Der Bodenrichtwert beläuft sich gemäß Grundstückswertinformationen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Landkreis Ostallgäu zum Stichtag 01.01.2022 auf 112 EUR/qm. Frei verfügbares Bauland wird in der Gemeinde und im Umfeld für ca. das 3-bis 4-fache dieses Wertes angeboten und 2022 soweit - unverbindlich - bekannt, auch verkauft.

Das Pfarrdorf gehört zur Gemeinde Kaltental im Ostallgäu, gleich angrenzend an den Landkreis Landsberg am Lech. Der Ort wurde im 13. Jahrhundert erstmals erwähnt und ist ein typisches, kleines Allgäuer Dorf mit wenigen Hundert Einwohnern, ca. 15 km östlich von Kaufbeuren.

München erreicht man mit dem PKW über die B17 und die A96 in ca. 1 Stunde, Augsburg über die B17 in ca. 45 Min. Über die je ca. 20-30 Fahrminuten entfernten Regionalbahnhöfe in Kaufbeuren oder Buchloe ist man in je ca. 50 Min. mit der Bahn in Augsburg bzw. München.

Das Umfeld ist geprägt vom satten Grün der Natur und den nahen Alpen, was das Allgäu so einzigartig lebenswert macht!

Alle Angaben sind ca.-Angaben, freibleibend und ohne Gewähr. Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Bekanntgabe der Objektadresse / von Objektdaten geschieht unter ausdrücklichen Hinweis auf unsere Provisionsforderung im Fall des Ankaufs. Die Käuferprovision beträgt 3,57% vom Kaufpreis inkl. ges. MwSt. Mit Bekanntgabe der Objektadresse kommt ein Makler-Vertrag zustande. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses / Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, genügt eine schriftliche Erklärung an Matthias Jugel, RE/MAX in Starnberg und RE/MAX in Landsberg am Lech - Matthias Jugel Immobilien, Hauptsitz: Hinterer Anger 347/348, 86899 Landsberg a.L., 2. Büro: Maximilianstraße 20, 82319 Starnberg, Mail: Matthias.Jugel@remax.de. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin tätig geworden sind und der Vertrag vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Als Makler sind wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig und haben auch mit dem Verkäufer eine Provisionsvereinbarung.
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Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c GewO erteilt durch: Kreisverwaltungsreferat München, Ruppertstr. 19, 80466 München. Zuständige Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.ihk-muenchen.de. Online-Streitbeilegung: p://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Ansprechpartner

Herr Matthias Jugel
Telefon: 01520 863 7 368
Mobil: 01520 863 7 368
matthias.jugel@remax.de

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